Liebe Gäste & Freunde

Aufgrund der CORONAVIRUS-Verordnung vom 16.April 2020 ist die
Zuverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken in
Bayern untersagt. Ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private
touristische Zwecke, dürfen vorerst bis 03.Mai 2020 beherbergt werden.

Wir bitten dies bei Ihrer Buchung zu berücksichtigen. Wir werden Ihre
Buchungsanfrage und Buchung dahingehend prüfen und im Falle einer Buchung
ohne geschäftlichen Hintergrund diese nicht annehmen beziehungsweise stornieren.

www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-205/

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Wir sind da und helfen gerne weiter.